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Fachportal für die Betriebssicherheit von Firmenfahrzeugen

UVV im Fuhrpark. Prüfen, dokumentieren und Mängel wirksam schließen.

Hauptuntersuchung, wiederkehrende Betriebssicherheitsprüfung, Kontrolle vor Verwendung und Fahrerunterweisung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Dieses Portal ordnet Geltungsbereich, Fristen, Qualifikation, Nachweise und den Umgang mit Mängeln anhand der Originalquellen ein.

Von FlottenwerkFachwissen und EinordnungStand 4. September 2026
Unverbindlich anfragen

Acht Bausteine

Eine Plakette ist noch kein geschlossener Prozess.

Sicherheit entsteht erst, wenn Geltungsbereich, Frist, Qualifikation, Prüfumfang, Ergebnis und Folgemaßnahmen zusammengeführt werden. Die Fahrzeugakte muss zeigen, was geprüft wurde und wie festgestellte Mängel bis zur Freigabe behandelt wurden.

01

Geltungsbereich klären

Fahrzeugart, betriebliche Bereitstellung, Nutzung und zuständiger Unfallversicherungsträger entscheiden darüber, welche Vorschrift und welcher Prüfumfang anzuwenden sind.

Anwendungsbereich prüfen
02

HU und UVV unterscheiden

Die Hauptuntersuchung betrachtet die straßenverkehrsrechtliche Verkehrssicherheit. Die Betriebssicherheitsprüfung umfasst zusätzlich arbeitssicherheitsbezogene Anforderungen.

Abgrenzung verstehen
03

Prüffrist festlegen

Im Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 gilt: bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich. Gefährdungsbeurteilung und Ereignisse können eine frühere Prüfung auslösen.

Originalvorschrift öffnen
04

Kontrolle vor Verwendung

Fahrpersonal muss erkennbare sicherheitsrelevante Mängel vor der Verwendung beachten und melden. Der Betrieb braucht dafür einen verständlichen Melde- und Entscheidungsweg.

DGUV-Grundsatz lesen
05

Qualifikation sicherstellen

Prüfumfang, Fahrzeugart und Gefährdung bestimmen, welche Kenntnisse und Erfahrungen die prüfende Person benötigt. Eine Terminbestätigung ersetzt diesen Nachweis nicht.

BetrSichV nachlesen
06

Prüfung dokumentieren

Fahrzeug, Prüfumfang, Datum, Ergebnis, prüfende Person, festgestellte Mängel, nächste Fälligkeit und Freigabe gehören nachvollziehbar in dieselbe Fahrzeugakte.

Nachweis vollständig machen
07

Mängel wirksam schließen

Ein festgestellter Mangel benötigt Bewertung, gegebenenfalls Sperre, Reparatur, Kontrolle und dokumentierte Freigabe. Offen gelassene Maßnahmen machen den Prüftermin wertlos.

Mängelprozess verbinden
08

Unterweisung ergänzen

Die Fahrzeugprüfung ersetzt nicht die Unterweisung der Beschäftigten. Bedienung, Verhalten, Mängelmeldung und betriebliche Regeln müssen verständlich vermittelt werden.

Unterweisung einordnen

So gehen Sie vor

Vier Nachweise müssen zusammenpassen.

Gefährdungsbeurteilung, Prüfnachweis, Mängelbearbeitung und Fahrerunterweisung beantworten unterschiedliche Fragen. Gemeinsam zeigen sie, dass Sicherheit nicht nur terminiert, sondern im laufenden Betrieb organisiert wird.

  1. 01Pflicht bestimmen

    Geltungsbereich, Gefährdungsbeurteilung, Fahrzeugart und Prüfanlass fachlich einordnen.

  2. 02Prüfung steuern

    Frist terminieren, qualifizierte Person beauftragen und vollständigen Prüfumfang sicherstellen.

  3. 03Mängel entscheiden

    Sicherheitsrelevanz bewerten, Fahrzeug gegebenenfalls sperren und Reparatur veranlassen.

  4. 04Nachweis schließen

    Ergebnis, Folgemaßnahme, Freigabe und nächste Fälligkeit in der Fahrzeugakte dokumentieren.

Hintergründe und Quellen

Informationen nachvollziehen und vertiefen.

Originalquellen und eigene Fachbeiträge sind als solche gekennzeichnet. Beachten Sie den jeweiligen Redaktionsstand. Die Einordnung ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder technische Fachberatung.

Vertiefen und anwenden

Weiterführende Analysen und passende operative Leistungen sind dort verlinkt, wo sie eine konkrete nächste Frage beantworten.

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Baran Ercosman
Baran ErcosmanGründer · Geschäftsführer
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