Verfahren
Bescheinigung und Vermarktung sind zwei unterschiedliche Schritte.
Das Umweltbundesamt bescheinigt die anrechenbare Strommenge nach den Regeln der 38. BImSchV. In der Praxis bündeln Vermarktungsanbieter Anträge und veräußern die daraus entstehenden Mengen an quotenverpflichtete Unternehmen.
Der private Anbieter bestimmt Vertragslaufzeit, Abtretung, Auszahlungsmodell und Entgelt. Eine staatlich garantierte Prämienhöhe gibt es nicht.
Berechtigung
Halter, Fahrzeugart und Verpflichtungsjahr müssen zusammenpassen.
Im pauschalen Fahrzeugverfahren sind reine Batterieelektrofahrzeuge maßgeblich. Als Nachweis wird regelmäßig die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigt. Der eingetragene Halter ist für die Berechtigung und eine mögliche Übertragung entscheidend.
Bei Leasing, Langzeitmiete, Halterwechsel oder mehreren Dienstleistern muss vor Einreichung geklärt werden, wer antragsberechtigt ist und ob das Fahrzeug im betreffenden Jahr bereits berücksichtigt wurde.
- Fahrzeugart und Zulassungsstatus prüfen
- eingetragenen Halter feststellen
- Verpflichtungsjahr eindeutig zuordnen
- Doppelvermarktung ausschließen
- Anbieterbedingungen und Abtretung lesen
Kosten und Erlös
Die THG-Prämie ist ein Zusatzerlös – kein Grund für ein ungeeignetes Fahrzeug.
Der Erlös hängt vom Markt, der bescheinigten Menge, dem Anbieter, dessen Gebühren und dem Zeitpunkt ab. Für seit dem 17. April 2026 beim Umweltbundesamt eingereichte Anträge fallen Verwaltungsgebühren zwischen 94,60 und 6.500 Euro je nach Bearbeitungsaufwand an. Sie betreffen den Antragsteller; ob ein Vermarkter sie weiterberechnet, hängt vom Vertrag ab.
Im TCO wird die THG-Quote deshalb als variable, separat sichtbare Position geführt. Der Basisfall sollte auch ohne optimistische Prämienannahme belastbar sein.
Flottenprozess
Bei vielen Fahrzeugen zählt eine saubere Jahresakte.
Flotten sollten berechtigte Fahrzeuge, Halterstatus, Zulassungsnachweise, Einreichungsdatum, Anbieter, Vertragslaufzeit, Status und Auszahlung zentral führen. Das verhindert Doppelmeldungen und erleichtert den Jahreswechsel.
Flottenwerk kann Fahrzeug- und Halterdaten bündeln, einen abgestimmten Vermarktungspartner koordinieren, Status nachhalten und die Dokumentation zusammenführen. Anspruch und Erlös bleiben von Prüfung, Rechtslage und Anbieterangebot abhängig.
Für die betriebliche Praxis
THG-Quote je Verpflichtungsjahr sauber steuern
- Reine Batterieelektrofahrzeuge im Bestand eindeutig identifizieren.
- Eingetragenen Halter und Halterwechsel prüfen.
- Zulassungsnachweise aktuell und vollständig bündeln.
- Doppelvermarktung je Fahrzeug und Jahr ausschließen.
- Laufzeit, Abtretung, Gebühren und Auszahlungsmodell des Anbieters prüfen.
- Einreichung, Status, Bescheinigung und Auszahlung dokumentieren.
- THG-Erlös im TCO als variable separate Position behandeln.
- CO₂-Kommunikation getrennt von der Quotenerlöslogik prüfen.
Originalquellen
Selbst nachlesen und Änderungen prüfen.
Die Einordnung ist eine allgemeine Planungshilfe. Reichweite, Kosten, Netzanschluss, Steuer, Förderung, technische Auslegung und Umweltwirkung müssen für Fahrzeug, Standort, Vertrag und Nutzungsfall aktuell geprüft werden. Elektrotechnische Planung und Installation erfolgen durch entsprechend befugte Fachunternehmen.
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